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Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation WHO zu einer Pandemie erklärt. Um die Zahl der Coronavirus-Fälle in Deutschland weiter einzudämmen, wird eine ganz bewusste Reduktion von sozialen Kontakten empfohlen. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage und informiert auf der dazugehörigen Webseite.

Die am meisten gestellten Fragen in Bezug zu Covid-19 versuchen wir an dieser Stelle zu beantworten.

# Update vom 17. Juni 2021. #

Die Inzidenzzahl sinkt weiter

Der Bundestag hat am 21. April über eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse abgestimmt und diese mehrheitlich beschlossen. Die Notbremse beinhaltet einheitliche Verschärfungen der Corona-Maßnahmen bei Überschreitung der festgelegten Inzidenz. Aufgrund der sinkenden Corona-Inzidenzahlen in Deutschland werden bundeseweite Lockerungen vorgenommen. Gastrobetriebe, Bildungseinrichtungen, kulturelle Veranstaltungen u.v.m sind nun wieder möglich. Auch die touristische Beherbergung ist in allen Bundesländern wieder gestattet. Achten Sie jedoch auf die verschiedenen Lockerungsschritte in den einzelnen Bundesländern! So werden in einigen Bundesländern die Maskenvorgaben an Schulen gelockert oder auch die Clubs wieder geöffnet. Welche Lockerungen in Ihrem Bundesland gelten, erfahren Sie auf der Seite der Bundesregierung. Sollte die Inzidenz an Covid-Neuerkrankungen in Deutschland wieder steigen, tritt die vereinbarte bundesweite Notbremse wieder in Kraft.

Welche Maßnahmen beinhaltet die Corona-Notbremse?

Ausgangssperren

Zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Nur bei Notfällen, zur Berufsausübung und zur Pflege von Angehörigen darf man das eigene Grundstück oder die Wohnung verlassen. Bis Mitternacht darf man joggen und spazieren gehen, allerdings allein.

Schulen

Schulen richten sich an dem Inzidenzwert 165. Sollte die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht wieder verboten. Ausnahmen kann es eventuell für Abschlussklassen geben. In Schulen und Kitas ist es das Ziel mindestens zwei Tests pro Woche für Beschäftigte und Kinder zu gewährleisten.

Kontaktbeschränkungen

Über der Inzidenz von 100 darf sich maximal ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht mit rein. Bei Beerdigungen dürfen maximal 30 Personen zusammen kommen.

Einzelhandel

Einkaufen ist bis zu einer Inzidenz von 150 mit negativem Testergebnis und gebuchtem Termin möglich. Bei Übersteigung des Wertes 150 ist dann nur noch die Abholung bestellter Waren möglich (Click & Collect). Lebensmittelgeschäfte und Drogerien sind davon ausgeschlossen.

Alle Öffnungschritte im Überblick

1. Schritt

Seit dem 1. März können Friseure bundesweit unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Außerdem dürfen Bereiche der Schulen und Kitabetreuung wieder öffnen. Zusätzlich muss jeder Kunde einen tagesaktuellen, negativen Corona Test vorlegen.

2. Schritt

Unter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie einer Begrenzung der Anzahl von Kunden dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte seit dem 8. März wieder öffnen. Auf einer Fläche von 10 m² ist ein Kunde oder eine Kundin erlaubt. Dabei darf die Gesamtfläche des Ladens nicht größer als 800 m² überschreiten. Außerdem haben seit dem 8. März auch körpernahe Dienstleistungsbetriebe wie Fahr- und Flugschulen wieder geöffnet. Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, wie z. B. bei der Kosmetik, erfordern einen negativen Corona Schnelltest.

3. Schritt

Stabile 7-Tage Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner

Läden dürfen mit einer Verkaufsfläche bis zu 800m² einen Kunden oder eine Kundin pro 10m² hereinlassen. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten dürfen öffnen. Im Außenbereich dürfen maximal 10 Personen kontaktfrei Sport treiben.

Stabile 7-Tage Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner

Der Einzelhandel darf Termin-Shopping (click and meet) anbieten. Kunden müssen online vorab einen zeitlich begrenzten Termin buchen. Ein Kunde oder eine Kundin ist auf 40m² angefangene Verkaufsfläche erlaubt. Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten können ebenfalls per Terminvergabe öffnen. Außensport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Gruppen von maximal 20 Kindern bis 14 Jahre dürfen ebenfalls Außensport betreiben.

4. Schritt

Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen. Wenn sich die 7-Tage Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt für 14 Tage in dem Land oder der Region nicht verschlechtert hat, kann weiterhin geöffnet werden.

Stabile 7-Tage Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner

Die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können unter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich sind wieder möglich.

Stabile 7-Tage Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner

Die Gastronomie darf ihren Außenbereich mit vorheriger Terminbuchung wieder aufnehmen. Wenn Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen wollen, benötigen sie hierfür einen negativen Schnelltest. Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos können ebenfalls mit einem Nachweis über ein negatives Testergebnis wieder besucht werden. Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist ebenfalls nur mit einem negativen Schnelltest möglich.

5. Schritt

Der fünfte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen. Wenn sich die 7-Tage Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt für 14 Tage in dem Land oder der Region nicht verschlechtert hat, kann weiterhin geöffnet werden.

Stabile 7-Tage Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner

Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien sowie Kontaktsport in Innenräumen sind wieder erlaubt.

Stabile 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner

Der Einzelhandel kann unter Auflagen wieder öffnen. Die Zahl der Kunden ist hierbei auf ein Kunde oder eine Kundin pro 10m² für die ersten 800m² Verkaufsfläche begrenzt. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ist ohne Schnelltest möglich.

Bei allen Öffnungsschritten ist jedoch folgendes zu beachten: Sollte die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100 steigen, treten ab dem nächsten Werktag die Regeln, die vor dem 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

Reisen

Von nicht notwendigen privaten oder beruflichen Reisen im Inland wird weiterhin abgesehen. Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen keine Touristen aufnehmen. Das Reisen aus nicht touristischen Motiven ist jedoch weiterhin gestattet. Somit können Sie Berufsreisende und Monteure weiterhin in Ihrer Unterkunft beherbergen. Jetzt mehr über das Thema Deutschlandtourismus erfahren.

Kontakte

Kontakt zu anderen soll, so weit es geht, vermieden werden. Es dürfen sich maximal zwei Haushalte mit bis zu 5 Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 können bis zu 3 Haushalte mit maximal 10 Personen zusammenkommen.

Maskenpflicht

In öffentlich geschlossenen Räumen (öffentlicher Personennahverkehr, Einzelhandel, etc.) gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wie z. B. OP-Masken, FFP2 oder KN95/N95 Masken.

Sind Vermietungen an Monteure, Arbeiter und Geschäftsreisende weiterhin möglich?

Ja, Vermietungen zu nicht touristischen Zwecken sind weiterhin möglich. Handwerker, Monteure und Bauarbeiter brauchen momentan, wie in der Vergangenheit auch, ein Zuhause auf Zeit. Außerdem stellen Unternehmen im Online-Handel, der Logistik oder auch Supermärkte gerade verstärkt neue Mitarbeiter ein, welche kurzfristig eine neue Unterkunft in der Nähe benötigen. Jedoch gelten hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Richtlinien. Aktuell müssen Personen aus München und Würzburg bei der Reise in andere Bundesländer mit einigen Einschränkungen rechnen. In Baden-Württemberg sowie auch in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gilt folgendes:

“Es ist untersagt, in Beherbergungsbetrieben Gäste zu beherbergen, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen (Coronavirus) pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten wurde. Maßgeblich hierfür sind die Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts.”

Sie finden die hierzu aktuellsten Informationen für Ihre jeweiliges Bundesland auf den entsprechenden Seiten der DEHOGA.

Beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Vermietung nur möglich ist wenn Sie nötigen Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen einhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten Ihres jeweiligen Landesministeriums oder über den Link der DEHOGA. Beachten sie, dass aufgrund der sicht täglich ändernden Sachlage manchmal Dokumente oder Webseiten noch nich auf dem aktuellsten Stand sind. Hier hilft es, sich bei Artikeln immer den meist vermerkten Stand anzusehen um nicht veraltete Maßnahmen zu ergreifen.

Wie verhalte ich mich bei Kündigungsanfragen meiner Gäste?

Übernachtungsangebote im Inland sollen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Den Gästen bleibt somit nichts anderes übrig für Aufenthalte in sehr naher Zukunft zu kündigen. Wir erhoffen uns eine baldige offizielle Richtlinie der Bundesregierung und klären dann weiter auf.

Ihre Stornobedingungen können Sie gern in Ihrem Profil in den Preisinformationen oder im allgemeinen Beschreibungstext bei Monteurzimmer.de und Pension.de ergänzen. Loggen Sie sich hierfür ein machen Sie die Änderungen unter “Eintrag anpassen”. Auf diese Weise vermeiden Sie zukünftige Unsicherheiten und die Gäste können Ihre Erwartungshaltungen anpassen.

In den nächsten Tage ergänzen wir unsere Vorlagen im Downloadbereich damit wir Ihnen an dieser Stelle die Arbeit etwas abnehmen können. Merke: Eine starke und gute Kommunikation mit Ihren Gästen bleibt diesen im Gedächtnis.

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Reiserecht und Hinweise der Bundesregierung zu touristischen Aufenthalten in Deutschland.

Wo kann ich finanzielle Hilfen bekommen?

Wie von der DEHOGA im aktuellen Merkblatt beschrieben haben Sie mehrere Möglichkeiten finanzielle Erleichterungen vom Staat oder auch von Ihrem Bundesland zu erhalten. Lassen Sie uns hier einige Optionen hervorheben:

1. Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft.

2. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in akuten Liquiditätsschwierigkeiten sind, hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen am 24. März nach Abstimmung mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen zur Unterstützung der vom Corona-Virus betroffenen Arbeitgeber kommuniziert. Finden Sie hier mehr Infos

3. Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Hier liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Gesundheitsamt. Bitte finden Sie weitere Infos über die Gesundheitsamt-Suche auf des Robert-Koch-Instituts.

4. Hilfskredite für Unternehmen verschiedener Größen

Sie können bei der KfW vereinfacht Kredit verschiedener Größen zu guten Konditionen erhalten um eine gewisse Zeit Einkommenslücken auszugleichen. Die Beantragung dieser läuft wie alle Kredite bei der KfW über Ihre Bank oder Sparkasse. Sie finden hier noch weitere Informationen sowie einen Vorbereitungsfragebogen für die Beantragung eines solchen Kredites.

5. Kurzarbeit

Natürlich ist es auch möglich Ihre Angestellten in die Kurzarbeit zu schicken und so Ihre Ausgaben zu senken und auch die Absicherung der Stellen Ihrer Mitarbeiter für die Zukunft zu sichern. Weiter Informationen hierzu erhalten Sie im nächsten Abschnitt.

Weitere Informationen zu neuen Hilfsmaßnahmen erhalten Sie stets aktuell über die Seiten der DEHOGA.

Ist Kurzarbeit für meine Angestellten möglich?

Solange Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anberaumen. Informationen zu den Voraussetzungen der Einführung von Kurzarbeit und einen Kurzarbeitergeld-Gehaltsrechner zum Vergleichen der Löhne – vor und nach der Kurzarbeit – finden Sie unter https://www.nettolohn.de/rechner/kurzarbeitergeld.html. Sie sind Arbeitgeber und möchten die wirtschaftlichen Herausforderungen noch besser meistern? Die Bundesregierung klärt auf, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626.

Meine Feriengäste / Monteure sind noch in der Unterkunft. Was tue ich?

Es gibt momentan Unsicherheit auf beiden Seiten. Bei Ihnen und den Gästen/Monteuren natürlich auch. Weisen Sie Ihre Mieter auf aktuelle Regelungen bezüglich der Reinigung und Grundlagen der Hygiene hin. Finden Sie gemeinsam Lösungen für verfrühte Abreisen oder auch Verlängerungen aufgrund sich schließender Grenzen oder anderer Gründe. Geben Sie den Kunden bei Anfragen bereits die benötigten Infos und sichern Sie sich und Ihr Gegenüber gut ab!

Hier ein paar allgemeine Sicherheitsmaßnahmen bzgl. COVID-19 für Sie als Vermieter und auch natürlich Ihre Mieter:

  • Wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch, schützt die Husten- und Niesregel mit Armbeuge bzw. Taschentuch vor Mund & Nase
  • Sehr gute Händehygiene (normale Seife und 30-sekündiges mehrmals tägliches Händewaschen reicht hier völlig aus)
  • Abstandhalten zu potentiell Erkrankten (min. 2 Meter)
  • Auf Händeschütteln verzichten
  • Menschen mit Atemwegserkrankungen bleiben nach Möglichkeit zu Hause
  • Bei Verdacht auf Covid-19 bitte testen lassen

Wie funktioniert das mit dem Test?

Die Symptome nach dem Infizieren mit Covid-19 umfassen Schnupfen, Husten, Schüttelfrost und/oder Fieber. Falls die Symptome zunehmend bedenklicher werden, so klären Sie bitte von daheim ab ob ein Cornavirus Test in Ihrem Fall angeraten wird. Die Hotline-Telefonnummern der Bundesländer zum Corona-Virus finden Sie im Anhang.

Die Charité in Berlin hat bereits eine App entwickelt, die Ihnen hilft Symptome besser einzuschätzen und auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gibt. Diese finden Sie unter https://covapp.charite.de/

Anlaufstellen umfassen nach telefonischer Absprache z.B. Unikliniken, einige Hausärzte mit entsprechenden Labors und Landkreise mit eigens eingerichteten Corona-Testzentren, um Verdachtsfälle möglichst von Arztpraxen und Notfallambulanzen fernzuhalten.

Wichtiger Hinweis vor dem spontanen Gang zum Hausarzt: Falls Sie entsprechende Symptome an sich bemerken und Verdacht haben sich mit Coronaviren infiziert zu haben, bitte unbedingt vorher den Hausarzt anrufen und vorwarnen, um andere Patienten im Wartezimmer nicht anzustecken. Eine telefonische Absprache vorab wird empfohlen!

Warn-Apps für Ihr Smartphone

Hotline-Telefonnummern der Bundesländer zum Corona-Virus

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren, zusammengestellt:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Hotline: 0800 011 77 22
  • Bundesministerium für Gesundheit, Bürgertelefon: 030 346 465 100
  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung, Behördennummer 115

Wenn Sie Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie: 116 117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Für alle Fragen zum Coronavirus haben die einzelnen Bundesländern Hotlines für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet:

Baden-Württemberg:

  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
  • Hotline: 0711 904-39555
  • Montag bis Sonntag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr

Bayern:

  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • Hotline: 09131 6808-5101

Berlin:

  • Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
  • Hotline: 030 9028-2828
  • täglich von 8:00 – 20:00 Uhr

Brandenburg:

  • Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
  • Hotline: 0331 8683-777
  • Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr

Bremen:

  • Bürgertelefon 115

Hamburg:

  • Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Hotline: 040 428 284 000

Hessen:

  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • Hotline: 0800 5554666
  • täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
  • Hotline: 0385 588 5888
  • Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Niedersachsen:

  • Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
  • Hotline: 0511 4505555
  • Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
  • sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr

Nordrhein-Westfalen:

  • Bürgertelefon der Landesregierung
  • Hotline: 0211 9119 1001
  • Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

Rheinland-Pfalz:

  • Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
  • Hotline: 0800 575 81 00
  • Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
  • sowie Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Saarland:

  • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Hotline: 0681 501-4422

Sachsen-Anhalt:

  • Landesamt für Verbraucherschutz
  • Hotline: 0391 2564 222
  • Montag bis Donnerstag 09:00 bis 11:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
  • und Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr

Sachsen:

  • Bürgertelefon des Sozialministeriums
  • Hotline: 0351 564-5585

Schleswig-Holstein:

  • Bürgertelefon des Landes Schleswig-Holstein
  • Hotline: 0431 797 000 01

Thüringen:

  • Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz
  • Hotline: 0361 57-3815099

*Quelle für die Telefonnummern: App „Nina“ vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Hotline-Telefonnummern der Bundesländer zum Corona-Virus

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren, zusammengestellt:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Hotline: 0800 011 77 22
  • Bundesministerium für Gesundheit, Bürgertelefon: 030 346 465 100
  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung, Behördennummer 115

Wenn Sie Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie: 116 117 – die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Wählen Sie aber nur im absoluten Notfall die 112 oder 110 an. Diese sollten allen für richtige Notfälle zur Verfügung stehen und ist nicht für Corona-Beratungen gedacht.

Wir hoffen Sie hier mit genügend, hilfreichen Informationen zu Corona versorgt zu haben. Falls Sie noch weitere Ideen, Anregungen oder Kommentare zu diesem Thema haben melden Sie sich gerne bei uns!

Die veröffentlichten Informationen auf monteurzimmer.de wurden mit großer Gewissenhaftigkeit recherchiert und erarbeitet, sind jedoch niemals als einzige Quelle zu benutzen. Gerade in rechtlichen Fragen sollten Sie sich bei Entscheidungen entsprechenden fachlichen Rat einholen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für eventuell getroffene Entscheidungen und deren Folgen bzw. für eventuell abgeschlossene Verträge.